Im Vergleich von 12 Industrienationen sind die jährlichen Aufwendungen des deutschen Fiskus für Prozesskosten- und Beratungshilfe trotz starker Ausgabensteigerungen in den vergangenen Jahren nach wie vor sehr niedrig. Hierauf weist das Essener Soldan-Institut für Anwaltsmanagement hin (Pressemitteilung Soldan Institut für Anwaltsmanagement vom 17.3.2008). Die Bundesländer haben zuletzt ca. 500 Mio. EUR pro Jahr in die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Bürgern investiert und diesen damit den Zugang zum Recht ermöglicht. Pro Bürger wendete die Staatskasse im Jahr 2006 damit 5,95 EUR für Prozesskostenhilfe und 1,08 EUR für Beratungshilfe auf. Bei einem Vergleich von 12 Industrienationen, für die die International Legal Aid Group Zahlen ermittelt hat, rangiert Deutschland damit auf dem vorletzten Platz. Der Spitzenreiter dieser Rangliste, England, investiert mit über 2 Mrd. Pfund pro Einwohner mehr als 9 Mal so viel, die Niederlande immerhin 4 Mal so viel. Ausgabefreudiger als Deutschland sind auch die USA, Kanada, Irland, Finnland oder Neuseeland. Pro Jahr werden damit nur rund 7 EUR staatliche Ausgaben pro Bürger für Prozesskosten- und Beratungshilfe aufgewendet. Dagegen investiert jeder Deutsche durchschnittlich pro Jahr aus Eigenantrieb 37 EUR in eine Rechtsschutzversicherung – ein Spitzenwert im internationalen Vergleich.

(aus: DAV-Depesche Nr. 15/08 v. 10.4.2008)

 

Anmerkung der Redaktion:

Auf dem 59. Deutschen Anwaltstag in Berlin wurde am 2. Mai 2008 unter der Überschrift "Freiheit durch Zugang zum Recht" diskutiert: "Spart der Staat den Rechtsstaat kaputt? – Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe auf dem Prüfstand".

Vgl. auch den Aufsatz von Vogel, Auswirkungen des Entwurfs des Bundesrates zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (PKH BegrenzG) auf das familiengerichtliche Verfahren, in FF 2007, 89 ff.

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