Die isolierten Anträge erscheinen aus mehreren Gründen nicht zweckmäßig. Der isolierte Zahlungsantrag ist nachteilig ohne Kenntnis der Leistungsfähigkeit des Schuldners. Der isolierte Auskunftsantrag verschafft dem Gläubiger keine Liquidität. Wenn ein weiteres Verfahren erforderlich wird, führt das regelmäßig zu Verzögerungen und erhöhten Kosten. Außerdem ergeben sich Verzugsprobleme, sofern der Auskunftsantrag isoliert gestellt wird.[66]

Auch eine erteilte Auskunft, bei der Streit der Beteiligten darüber besteht, ob sie vollständig und hinreichend sorgfältig erteilt worden ist, begründet keine Verpflichtung i.S.v. § 235 Abs. 2 FamFG.[67]

[66] OLG Celle NJW-RR 1995, 1411; Born, FF 2016, 180, 190 unter b); MüKo-BGB/Langeheine, 8. Aufl., § 1613 Rn 5, 11-13.
[67] Schmitz, in Wendl/Dose, § 10 Rn 64.

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