Die jährlich von der AG FamR durchgeführte Mitgliederumfrage bezog sich 2018 erneut auf das Kostenrecht. Ausgehend von dem Ergebnis des Vorjahres[1] richteten sich die Fragen nun auf die Wertfestsetzung in Scheidungsverfahren und die Abrechnung von VKH-Mandaten. Anlass für die speziellere Fragestellung war zum einen die bundesweit uneinheitliche Praxis in der Berechnung und Festsetzung des Verfahrenswertes bei Ehescheidungen. Zum anderen sollte das Augenmerk auf mögliche Gebührenreserven gerichtet werden, wenn die Vergütungsabrechnungen nach dem RVG die Trennung in verschiedene Angelegenheiten berücksichtigen.

Die Beteiligung an der Umfrage war mit 24,8 % der ausgefüllten Umfragebögen erfreulich. Insofern stellt das Ergebnis ein repräsentatives Bild dar.

[1] Vgl. Lang, Mitgliederumfrage 2017, FF 2018, 428.

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