Klaus Schnitzler

Forum Familienrecht hat seit fast 20 Jahren einen wissenschaftlichen Beirat (FF 2017, 205 ff.). Die Erstbesetzung wurde gebildet von Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Universität Göttingen, Dr. Helmut Büttner vom OLG Köln, Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb von der Universität zu Köln und Fritz Finke, langjähriges Mitglied eines Familiensenats, später dann auch Vorsitzender dieses Familiensenats in Hamm. Nach und nach konnten weitere Persönlichkeiten aus der Richterschaft, Anwaltschaft und der Wissenschaft gefunden werden, die an der Zeitschrift mitarbeiten.

Einmal im Jahr, meistens Mitte Januar, kommen vor allem der Beirat, die Herausgeber, die Redaktion und der Verlag zusammen, um in Berlin (früher in Bonn, als der DAV noch in der alten Hauptstadt residierte) zu beratschlagen, welche Beiträge im vergangenen Jahr gelungen sind oder kritisiert werden müssen und was man in den nächsten Monaten bringen sollte.

Nach der Grundidee ist der Beirat ein Beratergremium der Redaktion und der Herausgeber. Die Mitglieder des Beirates sollten sich selbst, wenn möglich, einbringen und auch gegebenenfalls den einen oder anderen Artikel mitverfassen.

Die Aktivitäten einiger Beiratsmitglieder mache ich an folgenden Namen fest:

Frau Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des BVerfG, und Frau Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am OLG München und Vorsitzende des DFGT, haben im Januar 2018 (FF 2018, 3 ff.) und im Februar 2019 (FF 2019, 46 ff.) in einem Interview viele aktuelle Fragen aus dem Familienrecht und der Rechtspolitik beantwortet.

Frau Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb hat für das Heft 2 eine hinreißende Laudatio auf das Beiratsmitglied Gerd Brudermüller verfasst (FF 2019, 46 ff.), der am 15. Januar 70 Jahre alt geworden ist.

Frau Dr. Christine Hohmann-Dennhardt wird ihren Vortrag auf dem Deutschen Anwaltstag in Leipzig im Mai zu dem Thema "Kindeswohl und Inobhutnahme – Familiengericht vs. Verwaltungsgericht" der FF zur Verfügung stellen.

Richter am BGH Roger Schilling hat seinen Beitrag bei der DAI-Tagung im April 2018 zur Frage der konkreten Bedarfsbemessung und den Fragen, die damit zusammenhängen, für dieses Heft beigesteuert.

Frau Beatrix Weber-Monecke, Richterin am BGH a.D., wird sich ebenfalls dieses Themas aus Praxissicht annehmen: Abweichungen vom Quotenunterhalt (Unterhalt unterhalb der 11.000 EUR-Einkommensgrenze).

Dr. Matthias Grandel, Rechtsanwalt in Augsburg, früher Schatzmeister des Herausgebergremiums und Sozius der langjährigen 1. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, Dr. Ingrid Groß, hat uns den überarbeiteten Aufsatz des Vortrages auf der Herbsttagung in Münster zu Vollstreckungsproblemen zur Verfügung gestellt ("Minenfeld Ordnungsgeld" – zur Vollstreckbarkeit gerichtlicher Umgangsregelungen, FF 2019, 55 ff.).

Fritz Finke hat sich letztes Jahr in einem umfangreichen Aufsatz mit dem "Kindesunterhalt bei wechselnden Familienverhältnissen" (FF 2018, 90 ff.) befasst und zwei Anmerkungen zu wichtigen BGH-Entscheidungen beigesteuert.

Die Redaktion ist außerordentlich dankbar für die aktive Mitarbeit dieses hochkarätig besetzten Gremiums aus Familienrechtlern (Professoren, Richtern, Anwälten).

Nach Redaktionsschluss erreichte uns die traurige Nachricht, dass unser Beiratsmitglied Prof. Brudermüller überraschend am 22.3.2019 nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist.

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler

FF 4/2019, S. 133

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