Die insgesamt hier angesprochenen Normen dürften eine gute und hinreichende Grundlage sein, den Schutz des Kindes nachhaltig zu verbessern. Mit Gesetzen allein ist es indes nicht getan.      

Ein Gesetz muss auch umgesetzt werden. Soll das hier geschehen, soll insbesondere das familiengerichtliche Verfahren zum Schutz des Kindes sowie die Kooperation zwischen Familiengericht, Jugendamt und weiteren Beteiligten wirklich verbessert werden, müssen auch die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.[18] Insoweit und nur insoweit mag man zweifeln, ob das KiWoMaG die in es gesetzten Hoffnungen erfüllen wird. Die Kongresse "tanzen" zwar. Doch mit Schrecken denk' ich an das Ende des erneut angesprochenen Zitats, das dem Feldmarschall Fürst von Lignet für den Wiener Kongress zugeschrieben wird: "… mais il ne marche pas".

[18] Meysen, JAmt 2008, 233; Willutzki, ZKJ 2008, 139.

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