Die Berufs- und Erwerbstätigkeit der Frauen ist seit dem Jahr 1967 gewaltig angestiegen. Im Jahr 1967 belief sich die Erwerbstätigenquote der Männer auf 87,9 %, die der Frauen aber nur auf 45,1 %. Die Differenz betrug also 42,8 Punkte. Im Jahr 2017 belief sich die Erwerbstätigenquote der Männer auf (nur noch) 78,9 %, die der Frauen dagegen auf 71,5 %. Die Erwerbstätigenquote der Frauen erhöhte sich also in diesem Zeitraum um 58,5 %. Die Differenz zwischen der Erwerbstätigenquote der Männer und der der Frauen reduzierte sich im selben Zeitraum von 42,8 auf (nur noch) 7,4 Punkte, also um 82,7 %.[62] Die Gruppe der nichterwerbstätigen (Ehe-)Frauen ist also seit dem Jahr 1967 sehr zusammengeschrumpft. Sie wird noch weiter schrumpfen. Die Rahmenbedingungen für berufstätige Frauen mit minderjährigen Kindern werden sich weiter verbessern. Es gibt bereits eine klare Tendenz zu einer durchgängigen Erwerbstätigkeit von Frauen.[63]

Schon diese allgemeine Betrachtung zur Entwicklung des Arbeitsmarktes (für Frauen) zeigt, dass die Bedeutung des Versorgungsausgleichs für die sozialrechtliche Sicherung der Frau seit geraumer Zeit stark rückläufig ist. Zusätzliche statistische Erkenntnisse stützen diesen Befund und erhellen den Trend.

[62] Quelle: www.destatis.de; Historische Daten zum Arbeitsmarkt, Ergebnisse Mikrozensus, und Erwerbsquoten 1991 bis 2017.
[63] Vgl. z.B. Kramp-Karrenbauer, Focus 38/2012 S. 4.

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