Illusorisch war die Hoffnung des Gesetzgebers,[12] der Versorgungsausgleich werde verständlicher werden. Das ist kaum gelungen, weil die in Rede stehenden Versorgungsanrechte sowohl im Hinblick auf ihre Bewertung als auch im Hinblick auf die Besonderheiten der unterschiedlichen berührten Rechtsgebiete – neben Familienrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht, jeweils unter Einschluss europarechtlicher Einflüsse – einfach zu komplex sind.[13] Das Versorgungsausgleichsrecht erweist sich mehr denn je als "kompliziertes Expertenrecht".[14]
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