Als digitaler Nachlass sind alle persönlichen Daten und Datensammlungen einer Person im Internet, auf lokalen oder externen Datenträgern, verschlüsselt oder unverschlüsselt zu verstehen. Dazu gehören Daten, Bilder, Texte, Nachrichten oder persönliche Mitteilungen in Netzwerken oder öffentlichen Registern, wie Facebook, WhatsApp, Instagram, Google+ (mittlerweile eingestellt), Twitter usw. Auch Zugriffsdaten auf den Amazon-Account, andere Verkaufs-Accounts oder das Online-Banking mit dem Zugriff auf Bankkonten und Depots sowie oftmals digital gespeicherte Kontoauszüge gehören zum sog. Digitalen Nachlass. Der Zugriff ist regelmäßig nur mit einem Account-Namen und einem Passwort möglich.

Auch Bilder- und Videosammlungen, online oder auf lokalen Speichermedien, gehören dazu, z.B. YouTube oder musical.ly.

Die Bezeichnung "Digitaler Nachlass" ist als Sammelbegriff für eine Vielzahl von elektronischen Medien und deren Speicher- und Zugriffsmöglichkeiten zu verstehen. Der Anbieter dieser Accounts hat jederzeit die Möglichkeit, den Zugriff auf den Account zu sperren. In der Regel ist dies in entsprechenden Verträgen mit dem Anbieter fixiert. Auch E-Mail-Accounts mit allen dort gespeicherten Daten, wie Nachrichten, Mails Texten, Bildern, Dateien oder Programmen, die sich häufig in Anhängen befinden, gehören dazu. Meistens ist eine E-Mail-Adresse mit dem Account verknüpft.

Beim "Digitalen Nachlass" handelt es sich vor allem um Vertragsbeziehungen zu E-Mail-Anbietern, Cloud-Speicher-Anbietern, Online-Banking-Anbietern oder den Betreibern von sozialen Netzwerken. Somit umfasst ein digitaler Nachlass sämtliche Daten und Informationen, die zu und von einem verstorbenen Menschen im Internet wie auch auf eigenen oder fremden Computern oder Datenträgern existieren. Um wie viele Benutzerkonten, Verträge oder sonstige Verknüpfungen es sich dabei handelt, ist uns im Alltag meist nicht einmal bewusst. Aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll, sich frühzeitig über ein digitales Erbe Gedanken zu machen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Auf "Wikipedia.de", der großen Online-Enzyklopädie, gibt es folgende Definition des "Digitalen Nachlasses":

Zitat

"Beim digitalen Nachlass oder digitalem Erbe handelt es sich um eine Vielzahl von Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers, insbesondere dessen Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern sowie zu Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten. Es zählen auch Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware, Nutzungsrechte an der Software, Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern, Foreneinträgen und Blogs dazu."[5]

Das typische Beispiel ist ein E-Mail-Account mit den dort hinterlegten Nachrichten. Zu denken ist beispielsweise aber auch an Accounts und Daten bei sozialen Netzwerken, Onlinekauf- und -Auktionshäusern, Reiseanbietern oder Spieleplattformen.

Treten die Erben die Rechtsnachfolge in solche Accounts an, ist fraglich, ob sie von den Anbietern Zugang zu dem Account und den dort hinterlegten Daten verlangen können. Dürfen Sie, wenn sie Account- oder Passwortdaten haben, diese nach dem Tod des Vertragspartners noch benutzen? Zudem: Was geschieht z.B. mit Homepages, Blogs, etc.?

All das gehört zum "Digitalen Nachlass", wobei sicher die E-Mail-Accounts einen der größten Räume diesbezüglich einnehmen.

Rein faktisch ist das E-Mail-Konto eines der wichtigsten Nachrichtenaustauschsysteme im Geschäftsbereich. Im privaten Bereich wurde die E-Mail vielfach durch WhatsApp und vergleichbare Kurznachrichtendienste abgelöst. Auch diese Dienste gehören zum "Digitalen Nachlass". Daneben gehören auch Rechte an Domainnamen zum "Digitalen Nachlass".

WhatsApp gibt an, Chatverläufe und Nachrichten auf den Servern nur so lange zu speichern, bis die Nachricht den Empfänger erreicht hat; ist die Nachricht nicht zustellbar, wird sie nach Angaben von WhatsApp 30 Tage lang gespeichert. Backups der Chatverläufe werden nur auf dem Handy oder z.B. bei GoogleDrive vorgenommen, wenn dieses vom Anwender so eingestellt wurde.

Profile in sozialen Netzwerken oder auch Konten von Bezahldiensten können in vielen Fällen über ein E-Mail-Konto und die mit ihm verbundene E-Mail-Adresse gesteuert werden. Insbesondere lassen sich die Passworte vieler Onlinedienste zurücksetzen, indem man die E-Mail-Adresse eingibt, über die man den Account bei dem jeweiligen Onlinedienst eingerichtet hat, und dann auf "Passwort zurücksetzen" oder einen ähnlich benannten Link klickt. Der jeweilige Onlinedienst schickt dann ein neues Passwort oder einen Link zum Zurücksetzen des Passworts an die E-Mail-Adresse. Damit ist auch im privaten Bereich die E-Mail für viele Onlinedienste unerlässlich.

Verstirbt der Erblasser und hat er zumindest die Zugangsdaten zu seinem E-Mail-Account hinterlassen, werden die Erben auf diese Weise i.d.R. herausfinden können, welche weiteren Accounts der Erblasser besessen hat, und auch auf diese zugreifen können. Ist eine solche nicht bekannt oder der Zugriff darauf nicht möglich, kan...

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