Dr. Christine Hohmann-Dennhardt

Im Laufe des Februar 2011 ist Frau Dr. Hohmann-Dennhardt nach 12 Jahren Richtertätigkeit im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem sie seit Januar 1999 angehörte, ausgeschieden. Sie war im 1. Senat unter anderem für das Familienrecht zuständig.

Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, Jahrgang 1950, war nach dem Studium zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht der Universität Frankfurt am Main.

1979 promovierte sie an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt zu dem Thema "Entscheidungsstrukturen im Unternehmen und Arbeitnehmerinteressen: Zur Effektivität der Mitbestimmung bei Betriebsänderungen".

In der Zeit von 1981 bis 1989 war sie als Richterin an hessischen Sozialgerichten tätig, zuletzt als Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden von 1984 bis 1989. Gleichzeitig hatte sie einen Lehrauftrag an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt.

Von 1989 bis 1991 war sie Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main.

In der Zeit von 1991 bis 1995 war sie Hessische Ministerin für Justiz und von 1995 bis 1999 Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst im Kabinett Eichel.

Seit Januar 1999 gehörte sie dem Bundesverfassungsgericht an (vgl. FF 2005, 101).

Seit 2005 ist Frau Dr. Hohmann-Dennhardt Mitglied des Beirats der Zeitschrift Forum Familienrecht. Sie hat zahlreiche Beiträge für die Zeitschrift beigesteuert, so das umfassende Interview im Jahr 2004 zu allen damals anstehenden verfassungsrechtlichen Problemen (FF 2004, 233).

Gleichberechtigung im Familienrecht war das Thema der Festrede für den DJB-Kongress am 22.9.2005, der in FF 2006, 15 f. abgedruckt wurde.

Das Editorial im August-Heft desselben Jahres stammte von ihr zu dem Thema "Die verlorene Welt der Familie?" (FF 2006, 285).

2007 folgte ein Beitrag "Familienrechtliche Antworten auf veränderte Familienwelten" (FF 2007, 174 f.).

Beim letzten Familiengerichtstag 2009 hielt sie die Festrede zu dem Thema: "Der Wandel des Eheverständnisses durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz" (Brühler Schriften zum Familienrecht DFGT, S. 22 f.).

Die letzte wichtige Entscheidung des BVerfG (Beschl. v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10) wurde von ihr mit vorbereitet.

Geschäftsführender Ausschuss, Beirat, Verlag und Redaktion wünschen Frau Dr. Hohmann-Dennhardt für ihren weiteren Lebensweg alles Gute.

 
Anmerkung

Während ihrer Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin hat Frau Dr. Hohmann-Dennhardt als Berichterstatterin eine Vielzahl bedeutsamer Verfahren zu einer Entscheidung gebracht, darunter 33 Senatsverfahren. Exemplarisch sind folgende Entscheidungen besonders zu erwähnen:

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