Die Kinderkommission fordert den Bundestag, die Bundesregierung und die Länder auf, in ihren Zuständigkeitsbereichen

gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen einen Ratgeber für familienrechtliche Verfahren zu erarbeiten, der sich an Kinder und Jugendliche richtet;
eine Handreichung zu Kindesanhörungen in Familiengerichten zu erarbeiten, damit Kindesanhörungen kindgerechter gestaltet werden;
die Qualität der Arbeit und die verbindliche Qualifizierung der verschiedenen Akteure (Familienrichter/-innen, Verfahrensbeistände, Sachverständige und weitere Professionen) in den familiengerichtlichen Verfahren voranzutreiben;
Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter/-innen entsprechend der Insolvenzrichter festzulegen;
die Fortbildungspflicht für Familienrichter/-innen einzuführen und sie dafür zeitlich freizustellen;
die Ausbildungs- und Fortbildungsstrukturen für die verschiedenen Akteure in familiengerichtlichen Verfahren entsprechend zu stärken;
Best-Practice-Modelle für Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb der Berufsgruppen zu fördern, z.B. Peer-Reviews der Gutachter;
die Forschung voranzutreiben sowie die Einrichtung von Lehrstühlen im Fach Familienrecht und im Fach Rechtspsychologie an Universitäten zu fördern;
die organisierte Interessensvertretung von Gruppen zu unterstützen, die aufgrund struktureller Defizite Schwierigkeiten haben, ihre Interessen gesellschaftlich zu vermitteln und durchzusetzen, z.B. Kinder und Jugendliche in Obhut der Jugendhilfe, Herkunftseltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde und/oder deren Kinder fremduntergebracht sind;
Strukturen für Beschwerdemöglichkeiten und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie Herkunftseltern und Pflegeeltern zu schaffen, z.B. unabhängige Ombudsstellen in den Kommunen;
die Qualität des Rechts systematisch weiterzuentwickeln,
z.B. durch den Austausch mit Betroffenen und Beteiligten. Im Rahmen von strukturierten Feedbackformaten, wissenschaftlichen Studien o.Ä. sollten Richterinnen und Richter die Möglichkeit erhalten zu erfahren, was mittel- und langfristig aus "ihren Entscheidungen" geworden ist und ob sich ihre Annahmen bestätigt haben. Denn gutes Recht bedarf der ständigen Pflege, um dem friedlichen Zusammenleben in unserer freiheitlichen Gesellschaft verlässlich zu dienen.

Autor: Bettina M. Wiesmann

Kommissionsdrucksache, 19. Wahlperiode, 19/04, v. 9.11.2018

gez. Bettina M. Wiesmann, MdB

FF 2/2019, S. 62 - 65

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