Die Kinderkommission fordert verbindliche Standards bei der Anhörung von Kindern. Die Rechte der Kinder müssen in den Verfahren berücksichtigt werden.

Die von der Vorsitzenden befragten Kinder und Jugendlichen sowie die Ergebnisse der Untersuchung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Kindgerechte Justiz, 2015) vermitteln den starken Wunsch der Betroffenen, deutlich mehr als bisher ernst genommen, beteiligt und auch während des Verfahrens transparent informiert zu werden. Die Kinderkommission unterstützt dies.

Die befragten Kinder vermissen die Transparenz des sie betreffenden Verfahrens. Sie verstehen nicht, warum etwas geschieht. Alle beteiligten Akteure sind dazu angehalten, Kindern und Jugendlichen gegenüber transparent zu agieren und das Verfahren kindgerecht zu erklären. Die Würde des Kindes ist zu jedem Zeitpunkt zu wahren und zu schützen.
Kinder brauchen einen geschützten Raum für die Beteiligung im Verfahren. So kann Überforderung vermieden werden.
Beschwerdemöglichkeit während des Verfahrens: Kinder und Jugendliche müssen während des Verfahrens nachfragen und sich beschweren können. Dabei sollten sie von einer unabhängigen Ombuds- oder Beschwerdestelle beraten werden können, die während des Verfahrens als Anlaufstelle dient.
Kinder und Jugendliche möchten auf eine Rechtsberatung zurückgreifen können. Diese sollte unabhängig, vertraulich und niedrigschwellig sein. (Der Verfahrensbeistand eignet sich dafür nur eingeschränkt, da er vom Gericht nur für das jeweilige Verfahren bestellt ist und dem Gericht gegenüber alle relevanten Informationen offen zu legen hat. Ist das Verfahren beendet, endet auch der Auftrag des Verfahrensbeistandes. Das bedeutet, dass dieser dem Kind den Ausgang des Verfahrens nicht erklärt.)
Kinder und Jugendliche möchten den vom Gericht bestellten Verfahrensbeistand ablehnen oder wechseln können.

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