Die Kinderkommission fordert die Weiterführung des Prozesses zur Qualifizierung von psychologischen Sachverständigen. Dazu gehören die verpflichtende Fort- und Weiterbildung von Sachverständigen und der Ausbau der dazugehörigen Strukturen.

Wichtig ist darüber hinaus, die Rechtspsychologie an den Universitäten zu stärken, um die Qualitätssicherung über Forschung in dem Bereich voranzutreiben. Zitat Dr. Kannegießer: "Gutachten können nur so gut sein, wie Gutachter für ihre Empfehlungen auf fundierte Forschungsergebnisse zurückgreifen können."

An die Erstellung der Gutachten sind besondere Anforderungen zu stellen, die die besondere Verletzlichkeit des Kindes und das Machtgefälle zwischen der zu begutachtenden Person/Familie und dem Gutachter berücksichtigen.

Bei der geplanten Novellierung des Psychotherapeutengesetzes sollte deshalb nicht länger davon ausgegangen werden, dass Psychotherapeuten grundsätzlich die Befähigung zur Erstellung psychologischer Gutachten im Familienrecht besitzen. Denn Gutachterinnen und Gutachter brauchen vertiefte Kenntnisse über die Rechte aller Beteiligten und des Familienrechts.

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