Die Kinderkommission fordert eine verbindliche Qualifizierung von Familienrichterinnen und -richtern. Es müssen sowohl Eingangsvoraussetzungen für Familienrichterinnen und -richter (wie etwa bei Insolvenzrichtern) etabliert als auch verbindliche Fortbildungspflichten eingeführt werden. Für die Teilnahme an den Fortbildungen sind die Richterinnen und Richter zeitlich freizustellen.

In die Qualifizierung sollen nicht nur das Familienrecht, das Familienverfahrensrecht sowie das Kinder- und Jugendhilferecht, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und die UN- Kinderrechtskonvention vermittelt werden. Familienrichterinnen und Familienrichter brauchen Querschnittskompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich. Darüber hinaus sind weitere Fachkunde unter anderem zum Thema Bindungs- und Entwicklungspsychologie, Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt erforderlich. Entsprechend soll das Familienrecht in der universitären Ausbildung gestärkt werden.

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