Herausgeber, Beirat und Redaktion freuen sich, Herrn Bergerfurth noch nachträglich alles Gute zur Vollendung seines 80. Lebensjahres wünschen zu können.

Bruno Bergerfurth wurde am 30.10.1927 in Essen geboren. Nach seinem Abitur im Jahre 1947 am humanistischen Burggymnasium in Essen studierte er Rechtswissenschaften in Köln und wurde nach seinem Referendarexamen 1951 zum Dr. jur. promoviert und bestand 1954 das Assessorexamen. Er wurde dann Richter in Nordrhein-Westfalen und 1970 Landgerichtsdirektor in Essen. 1980 wurde er Vorsitzender Richter am OLG Hamm und führte bis zu seiner Pensionierung den ersten Senat des OLG Hamm, zuständig für Familiensachen.

Neben zahlreichen Beiträgen für verschiedene Zeitschriften, insbesondere die FamRZ und die FF, ist er durch den "Ehescheidungsprozess" bekannt geworden. Dieses Buch ist im Jahr 2006 in 15. Auflage im Deutschen Anwaltverlag erschienen, das er seit der 13. Auflage zusammen mit dem Vorsitzenden Richter am OLG Hamm Rogner (vgl. die Rezension von Luthin in FF 2004, 36) bearbeitet.

Den Lesern der Zeitschrift ist der Name Bergerfurth schon lange ein Begriff. Seit der Entstehung der unbestrittenen Nummer 2 der Zeitschriften im Familienrecht hat er die FF von Anfang an wohlwollend begleitet, zusammen mit Richtern aus allen Bundesländern, wie z.B. Luthin, Finke, Büttner und Brudermüller, um nur einige zu nennen.

Einer der ersten Artikel in der FF war der Kindschaftsrechtsreform und dem Scheidungsrecht gewidmet (FF 1998, 3–5), es folgten Beiträge zur Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (FF 2001, 113), zur internationalen Scheidungszuständigkeit im EU-Bereich (FF 2001, 15), zur neuen Barwertverordnung, Entwicklung und Übergangslösung (FF 2003, 164), zu Befangenheitsanträgen im familiengerichtlichen Verfahren (FF 2004, 69) sowie zum Thema Ehescheidung und Anwaltszwang und der geplanten Verfahrensreform – Scheidung light – FF 2005, 178).

Dr. Bergerfurth ist eine Richterpersönlichkeit, wie man sie sich als Senatsvorsitzender nur wünschen kann. Im Wesen eher zurückhaltend, umfassend gebildet, zu jedem Thema kompetent vorbereitet und nach seiner aktiven Zeit bereit, sein profundes Wissen an die Rechtsanwender, ob Richter oder Anwälte, weiterzugeben.

Auch wenn dies heute nicht mehr modern zu sein scheint, im besten Sinne des Wortes: ein Herr.

Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt

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