Der Verfasser hat in den Jahren 2002 und 2009 Ausführungen zum Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (VV) gemacht.[1] Seitdem sind weitere 12 Jahre vergangen, sodass es nunmehr notwendig ist, die zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung erneut auszuwerten. Dieses Vorhaben erfolgt auch im Hinblick darauf, dass das VV zwischenzeitlich einer Gesetzesänderung unterlag. Seit dem 1.1.2017 sind die durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften vom 25.11.2015[2] eingeführten Neuerungen für das VV in Kraft getreten. Dadurch sind die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf das VV überarbeitet und neu geregelt worden.[3] Insbesondere besteht für den Antragsgegner die Möglichkeit, dass er aufgrund des Wegfalls des strengen Formularzwangs nunmehr Einwendungen erleichtert erheben kann.[4]

[1] FPR 2002, 628 und FF 2009, 285.
[2] BGBl I 2015, 2018.
[3] Bömelburg, FamRB 2016, 27.
[4] Borth, FamRZ 2015, 2013, 275 f.; Hütter, Rpfleger 2016, 449, 454.

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