OLG Hamburg, Beschl. v. 26.5.2020 – 12 WF 52/20, FamRZ 2020, 1903

Ein Auftreten gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft stellt insbesondere bei Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung ein Indiz dafür dar, das für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft und gegen ein Getrenntleben der Ehegatten spricht. Dieses Indiz kann jedoch durch einen substanziierten Tatsachenvortrag widerlegt werden.

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