Artikel 4 des Gesetzes vom 21.7.2012 ordnet die Anwendungen der Änderungen in der ZPO auch auf das Arbeitsgerichtsgesetz an. Artikel 5, 6 und 8 führen einerseits die Möglichkeit, die Mediation mit einem außergerichtlichen Mediator vorzuschlagen, und andererseits den neuen Güterichter auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit ein.

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