Des Weiteren hat der MD/Gutachter – soweit erforderlich – über die derzeitige Versorgungssituation hinausgehend in einem Empfehlungsteil

  • Aussagen über die im Bereich der pflegerischen Leistungen und im Einzelfall erforderlichen Hilfen,
  • Aussagen über notwendige Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,
  • Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds,
  • Vorschläge für Leistungen zur Rehabilitation,
  • Vorschläge für Leistungen zur Prävention,
  • Prognosen über die weitere Entwicklung der Pflegebedürftigkeit,
  • Aussagen über die sich im Einzelfall ergebende Notwendigkeit von Wiederholungsbegutachtungen mit den entsprechenden Zeitabständen

zu machen.

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