(1) 1Befindet sich ein Kind im Haushalt nur eines Elternteils, hat der andere den auf ihn entfallenden Anteil zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes als Unterhalt zu gewähren. 2Zur Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs wird das Kind von dem Elternteil vertreten, bei dem es lebt.

 

(2) 1Befindet sich ein Kind weder im Haushalt der Eltern noch eines Elternteils, haben beide Eltern Unterhalt zu leisten. 2Die Gesamthöhe des Unterhalts bestimmt sich nach den Verhältnissen beider Ehegatten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge