Kurzbeschreibung

Vertrag zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Durch die Ausgestaltung des Arbeitsrechts als Arbeitnehmerschutzrecht existieren zahlreiche Gesetze, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen und ihn gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit und durch die Arbeit schützen sollen. Adressat dieser Vorschriften ist vorrangig der Arbeitgeber.

Da das ordnungsgemäße Betreiben eines Unternehmens aufgrund zunehmender Automatisierung und Technologisierung immer schwieriger geworden ist, wurde gesetzlich eine Verpflichtung der Arbeitgeber normiert, Spezialisten für den Arbeitsschutz zu bestellen. Sie haben jedoch lediglich beratende Funktion; die Gesamtverantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Andererseits ist ihnen der Arbeitgeber nicht weisungsbefugt.

Rechtlicher Hintergrund

Der Arbeitgeber muss nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, vgl. § 5 ASiG. Die jeweils für die Branche einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften legen abhängig von der Betriebsgröße und dessen Gefahrenpotential fest, wie viele Personen hierfür zu bestellen sind. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kann eine freiberuflich tätige Fachkraft, ein überbetrieblicher Dienst oder eine eigens eingestellte Arbeitskraft verpflichtet werden.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen Formularverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, d. h. der Vertrag darf den Arbeitnehmer insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligen. Dies gilt auch dann, wenn er nur ein einziges Mal oder zum ersten Mal eingesetzt wird. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zulasten des Arbeitnehmers abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d. h. nichtig befunden werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Im Übrigen unterliegen auch Individualabreden nach § 305b BGB nicht der Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Sofern einzelne Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien individuell ausgehandelt wurden, sollte dies optisch deutlich gemacht und dokumentiert werden.

Wichtig für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dem Arbeitgeber gegenüber nicht weisungsgebunden. Sie übt ihr Amt in der Regel in einer Stabsstelle aus und ist dem Betriebsleiter unterstellt. Zum Arbeitgeber, also z. B. zum Vorstand einer Aktiengesellschaft, besteht ein unmittelbares Vortragsrecht.

Wichtig für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen, die die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beeinflussen, unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen. Er hat für eine geeignete Organisation zur Durchführung des Arbeitsschutzes zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden; in schweren Fällen drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) dürfen in der Regel nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und/bzw. über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Herr/Frau ...................................

................................... [Anschrift]

wird gemäß § 5 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

mit Wirkung ab ...................................

zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt.

Er/Sie wird als Sicherheitsingenieur (alternativ: Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister) eingesetzt.

§ 1 Zuständigkeitsbereich

Sie sind für

die Betriebsstätte/den Betriebsteil ...................................

der Firma/des Unternehmens ...................................

in (Anschrift)

...................................

zuständig.

§ 2 Einsatzzeit

Die jährliche betriebliche Mindesteinsatzzeit für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit beträgt ................................... Stunden.

§ 3 Allgemeine Aufgaben

Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber, speziell den Leiter der Betriebsst...

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