Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,

 

2.

materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;

 

3.

Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

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