Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfungsmöglichkeiten des nationalen Gerichts. Zusammenhang mit Gemeinschaftsrecht
Leitsatz (amtlich)
Das Gemeinschaftsrecht hindert ein nationales Gericht nicht, zu prüfen, ob eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die inländische Arbeitnehmer, die sich in einer Situation befinden, die keinen Zusammenhang mit einem der im Gemeinschaftsrecht geregelten Sachverhalte aufweist, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten benachteiligt, mit der Verfassung des betreffenden Mitgliedstaats vereinbar ist.
Normenkette
EWGVtr Art. 177, 7, 48; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 3 Abs. 1
Beteiligte
Volker Steen |
Deutsche Bundespost |
Verfahrensgang
ArbG Elmshorn (Entscheidung vom 16.03.1993; Aktenzeichen 3a Ca 881/88) |
Fundstellen
Haufe-Index 1151938 |
EuZW 1994, 480 |
EuroAS 1994, Nr 7, 10 |
www.judicialis.de 1994 |
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