Entscheidungsstichwort (Thema)

Empfehlung der Kommission zur Annahme einer Europäischen Liste der Berufskrankheiten. Berücksichtigung von Empfehlungen durch die Gerichte

 

Leitsatz (amtlich)

Aufgrund von Art 189 Abs 5 EWGVtr können die Empfehlungen der Kommission vom 23.7.1962 zur Annahme einer Europäischen Liste der Berufskrankheiten und die Empfehlung 66/462/EWG der Kommission vom 20.7.1966 zu den Voraussetzungen für die Entschädigung im Fall von Berufskrankheiten als solche keine Rechte der einzelnen begründen, auf die diese sich vor den nationalen Gerichten berufen könnten. Diese Gerichte sind jedoch verpflichtet, diese Empfehlungen bei der Entscheidung über bei ihnen anhängige Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn die Empfehlungen geeignet sind, Aufschluß über die Auslegung anderer nationaler oder gemeinschaftlicher Bestimmungen zu geben.

 

Normenkette

EWGVtr Art. 189 Abs. 5

 

Beteiligte

Salvatore Grimaldi

Fonds des maladies professionnelles

 

Fundstellen

NZA 1991, 283

EuGHE 1989, 4407

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