Entscheidungsstichwort (Thema)

Verbindung

 

Beteiligte

Hennigs

Land Berlin

Sabine Hennigs

Eisenbahn-Bundesamt

Alexander Mai

 

Tenor

Die Rechtssachen C-297/10 und C-298/10 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesarbeitsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 20. Mai 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 16. Juni 2010, in dem Verfahren

Sabine Hennigs

gegen

Eisenbahn-Bundesamt

und in der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesarbeitsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 20. Mai 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 16. Juni 2010, in dem Verfahren

Land Berlin

gegen

Alexander Mai

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Ersten Generalanwalts P. Mengozzi

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters, wie es durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) umgesetzt wurde.

Rz. 2

Da diese Rechtssachen ihrem Gegenstand nach miteinander in Zusammenhang stehen, sind sie nach Art. 43 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2853405

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