Kommentar

Verursacht ein Berufskraftfahrer in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit unverschuldet einen schweren Verkehrsunfall , hat ihm der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Verteidigung zu ersetzen, soweit gegen den Kraftfahrer wegen des Unfalls ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Erforderliche Kosten der Verteidigung sind nur die gesetzlichen Gebühren. Leistet sich der Kraftfahrer einen sog. Staranwalt, der höhere Gebühren verlangt, muß er den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche zahlen. Das BAG hat in dieser Entscheidung auch deutlich gemacht, daß ein Arbeitnehmer ohne besondere Vereinbarung oder Vergütung nicht verpflichtet ist, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

 

Link zur Entscheidung

BAG, Urteil vom 16.03.1995, 8 AZR 260/94

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