Deutsche, die während oder nach Ende eines Krieges – ohne Kriegsteilnehmer zu sein – durch feindliche Maßnahmen an der Rückkehr gehindert wurden, bekommen diese Zeit als Ersatzzeit angerechnet. Voraussetzung ist, dass sie sich in Gebieten außerhalb des jeweiligen Deutschen Reiches bzw. nach dem 30.6.1945 außerhalb des heutigen Bundesgebietes aufgehalten haben. Zeiten in der ehemaligen DDR bzw. Berlin (Ost) fallen nicht hierunter.

Zeiten nach dem 31.12.1956 kommen als Ersatzzeit nicht in Betracht.

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