Sehen die Bedingungen einer Krankentagegeldversicherung vor, dass nicht versicherungsfähig ist, "wer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld bezieht", dann kann dies (so hier) auch diejenige Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfassen, die wegen sog. fingierter Berufsunfähigkeit (Fortdauer der Unfähigkeit zur Tätigkeit nach einer bestimmten Zeit) gezahlt wird.

OLG Hamm, Beschl. v. 10.2.2016 – 20 U 204/15

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