Kurzbeschreibung

Eheleute können mit diesem Formular erklären, dass sie nicht mehr in einer ehelichen Gemeinschaft, sondern dauernd getrennt leben. Im Kalenderjahr der Trennung bleiben die Steuerklassen grundsätzlich bis zum Ende des Jahres bestehen, wie sie als ELStAM gebildet sind - ein Steuerklassenwechsel ist nur auf gemeinsamen Antrag möglich. Für das Kalenderjahr nach der dauernden Trennung, genügt es, wenn dem Finanzamt das ausgefüllte Formblatt "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" angezeigt wird.

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