Unrichtige Steuerbilanzwerte

Die Bewertungsidentität bedeutet nicht, dass auch unrichtige Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung zu übernehmen sind.

Praxis-Beispiel

In einer Steuerbilanz auf den Besteuerungszeitpunkt ist der Warenbestand versehentlich um 50 000 EUR zu hoch (niedrig) ausgewiesen worden.

Bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Warenbestand mit dem zutreffenden Wert vom Besteuerungszeitpunkt anzusetzen. Dies gilt selbst dann, wenn die insoweit unzutreffende Steuerbilanz der Gewinnermittlung zugrunde gelegt wurde.

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