Kurzbeschreibung

Gemäß § 2353 BGB hat das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teile der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein). Das vorliegende Muster dient einem entsprechenden Antrag an das Nachlassgericht auf Erteilung eines Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge.

Erbscheinsantrag

An das Amtsgericht

– Nachlassgericht –

...

Az.: ... Ort/Datum ...
Erbscheinsantrag

Gemäß der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn ... an. Namens meines Mandanten beantrage ich in der Nachlasssache ... die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt:

Erben des am ... in ... gestorbenen, zuletzt in ... wohnhaft gewesenen Herrn ... sind kraft Gesetzes geworden:

  1. Die Witwe, Frau ..., geb. ..., wohnhaft ..., zur Hälfte
  2. der Antragsteller als Sohn des Erblassers,

    Herr ..., geb. ..., wohnhaft ..., zu einem Viertel

  3. der weitere Sohn, Herr ..., geb. ..., wohnhaft ..., zu einem Viertel.
Begründung:

Der Erblasser ... ist am ... in ... verstorben. Er hatte seinen letzten Wohnsitz in ... und war deutscher Staatsangehöriger.

Beweis: Sterbeurkunde vom ... des Standesamtes ...

Der Erblasser hat nach Kenntnis des Antragstellers keine Verfügung von Todes wegen errichtet, sodass gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Der Erblasser war in erster und einziger Ehe mit seiner jetzigen Witwe, Frau ..., verheiratet; die Eheschließung erfolgte am ... in .... Beide Eheleute hatten im Zeitpunkt der Eheschließung und auch während der gesamten Ehezeit die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Wohnsitz dauernd in Deutschland. Einen Ehevertrag haben die Eheleute nicht errichtet, sodass in der Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bis zum Tode des Erblassers bestand.

Aus der Ehe sind die beiden Kinder ... und ... hervorgegangen.

Beweis: Beiliegende beglaubigte Abschrift des Familienbuchs.

Weitere Personen, durch die die Vorgenannten von der Erbfolge ausgeschlossen oder ihre Erbteile gemindert werden würden, sind und waren nicht vorhanden. Insbesondere hat der Erblasser auch keine weiteren Kinder – eheliche, nichteheliche, adoptierte oder für ehelich erklärte – hinterlassen.

Ein Rechtsstreit über das Erbrecht ist nicht anhängig. Im Ausland befindet sich kein Vermögen. Die Erbschaft ist von allen Erben angenommen worden.

Der diesen Antragsschriftsatz mitunterzeichnende Antragsteller versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit der obigen Angaben entgegensteht.

Der Wert des Nachlasses nach Abzug der Verbindlichkeiten beträgt ca. ... EUR.

Es wird gebeten, von dem Erbschein eine Ausfertigung und zwei beglaubigte Abschriften dem Antragsteller zu Händen des/der unterzeichneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin zu erteilen.

Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses wurden nicht ergriffen; solche sind und waren auch nicht geboten.

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Mandant

HINWEIS: Der Antrag durch einen Rechtsanwalt ersetzt nicht die in öffentlicher Form (vor dem Notar oder dem Nachlassgericht) abzugebende Versicherung an Eides Statt! In vielen Fällen jedoch dürfte anwaltliche Begleitung bei der Antragstellung und insbesondere der Prüfung des Erbrechts und der Anspruchs- bzw. Rechteermittlung äußerst hilfreich sein.

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