Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich der jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit entnommen werden.

Abkommen über Soziale Sicherheit

 
Abkommens-
staat
Kranken-
versicherung
Pflege-
versicherung
Renten-
versicherung
Arbeits-
förderung
Unfall-
versicherung
Albanien x x x x x
Australien     x x  
Bosnien-Herzegowina x   x x x
Brasilien     x x x
Chile     x x  
China     x x  
Indien     x x  
Israel x   x   x
Japan     x x  
Kanada     x x  
Korea     x x  
Kosovo x   x x  
Marokko x   x x x
Moldau     x   x
Montenegro x   x x x
Nordmazedonien x x x x x
Philippinen     x x  
Quebec     x x  
Serbien x   x x x
Türkei x   x x x
Tunesien x   x   x
Uruguay     x    
Vereinigtes Königreich x   x x  
Vereinigte Staaten     x    
 
Praxis-Beispiel

Entsendung nach Kanada

Ein Arbeitnehmer wird von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen für 2 Jahre nach Kanada entsandt. Das deutsch-kanadische Abkommen umfasst die Rentenversicherung und den Bereich der Arbeitsförderung. Liegen nach dem deutsch-kanadischen Abkommen die Voraussetzungen für eine Entsendung vor, gelten für den Bereich der Rentenversicherung und der Arbeitsförderung ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften. Für die übrigen Sozialversicherungszweige muss geprüft werden, ob eine Entsendung nach deutschem Recht vorliegt.

1.3.1 Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen. Dieses ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Das Handels- und Kooperationsabkommen findet in Sachverhalten Anwendung, die nach dem 1.1.2021 erstmalig auftreten und in denen es keinen vorherigen Bezug zum Vereinigten Königreich gibt.

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