Begriff

Einen Entlastungsbetrag erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Er wird zusätzlich zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt und zweckgebunden für Aufwendungen erstattet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für die Leistung ist § 45b SGB XI. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene haben Aussagen hierzu im Gemeinsamen Rundschreiben (GR v. 14.11.2023) getroffen.

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