Mit dem Entlastungsbetrag besteht in der häuslichen Pflege ein zusätzlicher Leistungsanspruch, um zusätzliche Angebote zu finanzieren. Insbesondere werden für die
- pflegenden Angehörigen/Lebenspartner bzw. Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung geschaffen und
- Pflegebedürftigen aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt.
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