Mit dem Entlastungsbetrag besteht in der häuslichen Pflege ein zusätzlicher Leistungsanspruch, um zusätzliche Angebote zu finanzieren. Insbesondere werden für die

  • pflegenden Angehörigen/Lebenspartner bzw. Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung geschaffen und
  • Pflegebedürftigen aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt.

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