Maßnahme | wann |
---|---|
Weitergabe der Entlastung und Ausweisung (§ 5 Abs. 1 EWSG) | im Rahmen der Abrechnung der Heizkosten oder nach vertraglicher Vereinbarung |
Informationen (§ 5 Abs. 2 EWSG) | nach dem Zugang der Informationen nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 EWSG |
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