Maßnahme wann
Weitergabe der Entlastung und Ausweisung (§ 5 Abs. 1 EWSG) im Rahmen der Abrechnung der Heizkosten oder nach vertraglicher Vereinbarung
Informationen (§ 5 Abs. 2 EWSG) nach dem Zugang der Informationen nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 EWSG

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