Nebenleistungen

Nicht abziehbar sind:

Personensteuern

  • Einkommensteuer, einschl. ausländische Steuern vom Einkommen, soweit nicht § 34c Abs. 2 oder 3 EStG anzuwenden ist,
  • Erbschaftsteuer,
  • Kapitalertragsteuer,
  • Kirchensteuer,
  • Lohnsteuer,
  • Solidaritätszuschlag,
  • Vermögensteuer.

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