Die Einkommensteuer-Richtlinien 2005 in der Fassung vom 16. 12. 2005 (BStBl I Sondernummer 1/2005) unter Berücksichtigung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom 18. 12. 2008 (BStBl I S. 1017) sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis zum 31. 12. 2011 ergeben, letztmals für die Veranlagung zur Einkommensteuer des VZ 2011 weiter anzuwenden.

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