Der Elterngeldbezug ist durch den Bewilligungsbescheid nachzuweisen.

 
Hinweis

Einkommensanpassung zum 1.7.

Auch bei der Einkommensanpassung zum 1.7. eines Jahres müssen nur die Bezieher von Arbeits- und Vermögenseinkommen ihre im Vorjahr erzielten Einkünfte selbst nachweisen. Diese Nachweispflicht gilt auch in Bezug auf das Elterngeld, wenn sich Änderungen am laufenden Elterngeld ergeben. In allen anderen Fällen haben die Arbeitgeber und die Zahlstellen des jeweiligen Einkommens die Pflicht, auf Anfrage des Versicherungsträgers das Einkommen zu belegen.

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