Auf Hinterbliebenenrenten der Unfallversicherung wird eigenes Einkommen genauso wie in der Rentenversicherung angerechnet. Erziehungsrenten gibt es in der Unfallversicherung nicht.

Für Unfälle im Beitrittsgebiet vor 1992 und Unfallrenten, auf die am 31.12.1991 nach Beitrittsgebietsrecht Anspruch bestand, gelten Besonderheiten.[1]

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