Kurzbeschreibung

Gem. § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG beträgt die Ladungsfrist mit Inkrafttreten des WEMoG 3 Wochen. Da von Wohnungseigentümern zusätzlich zur Tagesordnung begehrte Beschlussinitiativen innerhalb der Ladungsfrist zugehen müssen, sollte die Versammlung mit einem weiteren Vorlauf von 2 Wochen angekündigt werden. Die 1. auf das WEMoG folgende Versammlung sollte die Eigentümer über die damit verbundenen Änderungen aufklären.

WEMoG

Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG beträgt die Ladungsfrist für Eigentümerversammlungen künftig 3 Wochen.

Innerhalb der Ladungsfrist müssen auch von Wohnungseigentümern zusätzlich zur Tagesordnung begehrte Beschlussinitiativen zugehen.[1] Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Verwalter, die Eigentümerversammlung bereits mit einem weiteren Vorlauf von 2 Wochen einzuberufen und die Wohnungseigentümer im Ladungsschreiben aufzufordern, binnen eines Zeitraums von etwa einer Woche Ergänzungswünsche mitzuteilen, sodass diese noch in Form eines Nachtrags zur Tagesordnung den übrigen Wohnungseigentümern fristgemäß übermittelt werden können. Alternativ hierzu kann den Wohnungseigentümern mit entsprechendem Vorlauf auch der vorläufige Termin der Eigentümerversammlung zusammen mit der noch vorläufigen Tagesordnung übersandt werden und zur Mitteilung gewünschter weiterer Tagesordnungspunkte aufgefordert werden.

In der ersten auf das Inkrafttreten des WEMoG folgenden Wohnungseigentümerversammlung bietet es sich an, die Wohnungseigentümer über die mit dem WEMoG verbundenen Änderungen aufzuklären und dies bereits in der Vorabankündigung in die vorläufige Tagesordnung aufzunehmen.

[1] Staudinger/Häublein, WEG, 2018, § 24 WEG Rz. 80.

Vorzeitige Ankündigung des geplanten Termins und der vorläufigen Tagesordnung

Herr / Frau / Eheleute

[Name und Anschrift des Eigentümers]

______________________

______________________

___________, den _______

WEG ________-Straße

Hier: Geplanter Termin zur Eigentümerversammlung 20__ mit vorläufiger Tagesordnung

Sehr geehrte/r __________,

wir beabsichtigen, die ordentliche Wohnungseigentümerversammlung am _________ durchzuführen. In der Anlage überreichen wir bereits heute die vorläufige Tagesordnung zu Ihrer Kenntnisnahme.

Für den Fall, dass Sie zusätzliche Themen zur Tagesordnung wünschen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung bis spätestens _________, sodass Ihre Wünsche noch in der endgültigen Tagesordnung Berücksichtigung finden können. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass wir die Einladung zur Eigentümerversammlung am _________ zur Wahrung der gesetzlichen Einberufungsfrist unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten am _________ versenden werden.

Verspätet eingegangene Antrags- und Beschlusswünsche können ggf. noch in Form einer sog. Nachtragsladung Berücksichtigung finden, wenn die gesetzliche/vereinbarte Ladungsfrist noch eingehalten werden kann oder ein Fall besonderer Dringlichkeit mit möglicher Verkürzung der Ladungsfrist vorliegt.

Der betreffende Antragsteller hat die Schreib-, Vervielfältigungs- und Portokosten einer solchen noch möglichen Nachtragsladung gegen Nachweis und Rechnungsstellung zu übernehmen, wenn die Beschlussanträge nicht wichtige Gemeinschaftsangelegenheiten zum Inhalt haben, sondern nur Interessen des antragstellenden Wohnungseigentümers berühren.

Mit freundlichen Grüßen

Verwalter/Verwalterin

Empfehlenswerte Themen und Beschlussanträge für die erste nach Inkrafttreten des WEMoG durchzuführende Eigentümerversammlung

Tagesordnung zur Eigentümerversammlung der WEG ______ Straße am ______

  • Bericht des Verwalters über die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
  • TOP 1 Bestellung eines Verwaltungsbeirats; Bestellung eines Vertreters der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter
  • TOP 2 Wahl eines zur Einberufung von Eigentümerversammlungen ermächtigten Wohnungseigentümers
  • TOP 3 Ermöglichung der Teilnahme an Eigentümerversammlungen in elektronischer Form
  • TOP 4 Eintragung von Öffnungsklausel-Beschlüssen in das Grundbuch
  • TOP 5 Eintragung der vereinbarten Erwerberhaftung in das Grundbuch
  • TOP 6 Bildung einer Liquiditätsrücklage
  • TOP 7 Bildung einer Rücklage für Beschlussklagen
  • TOP 8 Exklusive Kostentragungsverpflichtung der Wohnungseigentümer betreffend Erhaltungsmaßnahmen der Wohnungseingangstüren sowie im Bereich der Sondereigentumseinheiten vorhandener Außenfenster

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