Kurzbeschreibung

Der über den Stand seines Anfangs- und Endvermögens Auskunftsverpflichtete muss die Richtigkeit seiner Angaben an Eides Statt versichern, wenn Gründe vorliegen, die Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angabe belegen. Die Gründe müssen vom Anspruchsteller dargelegt werden.

Eidesstattliche Versicherung über Anfangs- und Endvermögen, Aufforderung zur Abgabe

Sehr geehrter Herr …/Sehr geehrte Frau …,

die geforderte Auskunft über Ihr Anfangs- und Endvermögen haben Sie am … erteilt. Es bestehen aus folgenden Gründen Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben:

(Darlegung der Gründe für die Annahme, dass die Auskunft unrichtig oder unvollständig ist).

Wir fordern Sie nach § 1379 i.V.m. § 260 Abs. 2 BGB auf, bei dem Rechtspfleger des Amtsgerichts … eine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt abzugeben, dass Sie nach bestem Wissen den Stand Ihres Anfangs- und Endvermögens so vollständig angegeben haben, wie Sie hierzu in der Lage sind.

Für den Nachweis, dass Sie bei dem Amtsgericht einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt haben, setzen wir Ihnen Frist bis zum … Anderenfalls müssen Sie mit einer entsprechenden gerichtlichen Geltendmachung rechnen.

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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