Hat der Unterhaltsberechtigte oder der Unterhaltsverpflichtete erhöhte Kosten für Krankheit, Behinderung oder Alter zu tragen, können diese Kosten abzugsfähig sein. Erhöhte Aufwendungen können insbesondere aus Krankheit, einem Unfall, Alter, Pflegebedürftigkeit, etc. resultieren. Im Einzelfall können derartige Aufwendungen auch aufgrund einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung entstehen.

Wichtig ist, dass ein Mehrbedarf konkret dargelegt werden muss. Eine pauschale Berücksichtigung ist nicht möglich. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Ausgaben zur Deckung des Mehrbedarfs gründlich zu belegen. Ferner sind die Mehrbedarfskosten auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

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