Den geldwerten Vorteil aus der Gestellung eines E-Scooters, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, kann der Arbeitgeber mit 15 % pauschal versteuern.[1] Er bleibt damit beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Die Pauschalbesteuerung ist auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitgeber als Werbungskosten gelten machen könnte. Obergrenze ist demnach die Entfernungspauschale von 0,30 EUR (bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer).[2] Bei einem Neupreis von 1.000 EUR für den E-Scooter ergibt sich eine geldwerter Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 7,5 Cent (= 0,25 % x 1.000 EUR x 0,03 %) pro Entfernungskilometer. Die Obergrenze hat deshalb beim E-Scooter keine (nachteilige) Auswirkung.

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