Mithilfe des Durchschnittsentgelts werden auch die Beiträge bestimmt, mit denen im Rahmen des Versorgungsausgleichs um einen Abschlag an Entgeltpunkten geminderte, ganz oder teilweise entfallene Rentenanwartschaften wieder aufgefüllt werden können.[1]

Es ist auch ein Berechnungselement zur Bestimmung der Beitragszahlung, mit der eine Rentenminderung aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente ausgeglichen werden kann.[2]

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