Die in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen werden mithilfe des Durchschnittsentgelts in Entgeltpunkte umgerechnet, wobei die Versicherung (z. B. eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens) in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres einen (vollen) Entgeltpunkt ergibt.[1] Sind für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden, resultiert aus einem Entgeltpunkt (1,0000) eine monatliche Rente in Höhe des aktuellen Rentenwerts, der über die Rentenanpassung dynamisch ist.

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