Das E-Mail-Konto spielt daher bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses eine zentrale Rolle. Der Zugriff setzt allerdings die Kenntnis der Zugangsdaten voraus. Ist das Passwort nicht bekannt, tun sich in der Praxis einige Probleme auf, da selbst nach Vorlage eines Erbscheins nicht jeder E-Mail-Provider den Zugriff gewährt.

Bei vielen ausländischen Unternehmen müssen Sterbeurkunde oder Erbschein in beglaubigter Übersetzung übermittelt werden, was zusätzlichen Aufwand bedeutet. Einige ausländische E-Mail-Provider wie Yahoo sind generell wenig kooperativ, während es bei Anbietern wie GMX oder Web.de zwar mit einigem Aufwand, aber generell möglich ist, einen Zugang zu bekommen.

Abb. 2: Über den Inaktivitätsmananger lässt sich festlegen, was mit einem Google-Konto geschehen soll.

Google hat vor einiger Zeit einen Inaktivitätsmanager eingeführt. Bei diesem Verfahren benennt ein Nutzer eine oder auch mehrere Personen, die automatisch benachrichtigt werden, wenn das Google-Konto über eine bestimmte Zeitspanne nicht genutzt. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail oder SMS und diese Personen erhalten im Todesfall auch die Verfügungsgewalt über das Google-Konto und alle vorhandenen Daten.

Eine ähnliche Funktion hat auch Facebook bereits in den USA eingeführt: Eine vom Nutzer benannte Vertrauensperson bekommt einen Zugriff auf die Profilseite, der allerdings leicht eingeschränkt ist. Ansonsten gibt es bei Facebook für Hinterbliebene die Möglichkeit, das Profil zu löschen oder in einen Gedenkmodus zu versetzen, bei dem dann auf den Seiten keine neuen Mitteilungen mehr hinzugefügt werden können.

Abb. 3: Auf den Facebook-Hilfeseiten gibt es auch Hinweise zum Gedenkmodus.

Um Probleme für die Erben zu vermeiden, sollte daher nicht nur eine testamentarische Regelung getroffen werden. Es sollte auch sichergestellt werden, dass Erben die notwendigen Zugangsdaten, insbesondere auch die Passwörter erhalten, um möglichst schnell über die Konten und Daten verfügen zu können und langwierige und umständliche Prozeduren zur Entsperrung der Konten überflüssig zu machen.

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