Bestellung eines Verfahrenspflegers im Falle des § 1829 Abs. 2 BGB
Die Vorschrift stellt klar, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei Maßnahmen nach § 1829 Abs. 2 BGB für den Betroffenen immer ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist ("stets").
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen