Leitsatz

Nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechender Mehrheitsbeschluss auf eingeschränkte Aufzugsnutzung (durch Schlüsselbetrieb)

 

Normenkette

(§§ 22, 23 WEG)

 

Kommentar

Ein Mehrheitsbeschluss der besagt, dass aus Sicherheitsgründen in einem 15-stöckigen Wohn- und Geschäftshaus der Aufzug von Besuchern nur bis zum 5. OG (Ende der gewerblich genutzten Einheiten) in Betrieb gesetzt werden kann und eine Benutzung ab diesem Stockwerk erst dadurch ermöglicht wird, dass nunmehr die Wohnungsinhaber den Fahrstuhl anfordern, unter Betätigung eines Schlüssels in Betrieb setzen und Besucher im 5. OG abholen müssen, um dann gemeinsam mit ihnen in das gewünschte Stockwerk zu gelangen, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Köln, Beschluss vom 25.04.2001, 16 Wx 29/01, NZM 24/2001, 1140 = ZMR 1/2002, 75)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge