Stellen Sicherheitsbeauftragte fest, dass eine Einrichtung im Betrieb nicht dem notwendigen Arbeitsschutzniveau entspricht oder eine vorgeschriebene Schutzvorrichtung fehlt oder Mängel aufweist, melden Sie dies ihren Vorgesetzten, am besten schriftlich. Es empfiehlt sich, dass Sie die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen aus der betrieblichen Praxis an die Vorgesetzten herantragen, um diese für den Arbeitsschutz nutzbar zu machen. Darüber hinaus müssen die Mängel beseitigt werden und Ihre Aufgabe ist es, so lange daran zu erinnern, bis dies erfolgt ist.

Praxis-Check
In vielen Betrieben haben sich betriebliche Meldebögen für Sicherheitsbeauftragte etabliert. Ist dies nicht der Fall, kann auch ein Muster verwendet werden, das von der DGUV angeboten wird (siehe Abbildung 20).

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