Um die Arbeitsabläufe präventiv gestalten zu können, ist ein planvolles und konzeptionelles Vorgehen erforderlich. So sollten Sie beispielsweise die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie Software oder die Flächennutzung sorgfältig planen. Damit nutzen Sie Ihre Zeitressourcen und motivieren Ihre Beschäftigten, weil sie Fehler und Störungen vermeiden. Auch das Arbeiten in fremden Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens – zum Beispiel zu Hause, im Fahrzeug oder Zug, im Hotel – oder das gemeinsame Arbeiten mehrerer Firmen an einer Aufgabe erfordern spezielle Planung, Vorbereitung und Koordination.

Basis-Schritte

  • Neue, aber auch vorhandene Arbeitsräume nach einem Konzept planen und gestalten, das die Bearbeitung der Arbeitsaufgaben und die Leistungsfähigkeit der Menschen fördert. Die Raumplanung umfasst die Raumabmessungen, die Anordnung der Arbeitsplätze, die Flächennutzung, die Verkehrswege, das Raumklima, die Beleuchtung und die Lärmeinwirkungen.
  • Arbeitsabläufe zur Erledigung der Arbeitsaufgaben sorgfältig planen und Verantwortlichkeiten genau festlegen.
  • Wenn sich eigene oder fremde Beschäftigte gegenseitig gefährden könnten, vertraglich eine Person (Koordinator) festlegen. Der Koordinator stimmt die Arbeiten aufeinander ab und hat Weisungsbefugnis gegenüber Ihren Beschäftigten und den Beschäftigten der Fremdfirma, soweit dies zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist. Die Beschäftigten über den Koordinator und seine Weisungsbefugnisse informieren.
  • Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und eventuelle Schutzmaßnahmen vereinbaren und veranlassen.

Weitere Möglichkeiten

  • Bei der Raumplanung sind die Wechselbeziehungen unter anderem zwischen folgenden Aspekten zu beachten:

    • Bedürfnisse und Interessen des Menschen (Bewegungsräume, Steuerbarkeit, Individualisierbarkeit, Lärm, Klima, Licht, Sehvermögen, Blickrichtung, Körperhaltung, Barrierefreiheit, …).
    • Arbeitsaufgabe und -abläufe (Kommunikationsprozesse, Information, Kooperationsbedarf, Konzentrationserfordernisse, Sehaufgaben, Schichtarbeit, Desksharing, …).
    • Soft- und Hardware (Bildschirmdarstellung, Reflexion/Blendung, Anzahl der Bildschirme, Platz für Rechner/Drucker und Tastatur, Bewegungsräume am Arbeitsplatz, …).
    • Arbeitsplatzanordnung (Art der Arbeitsplätze – Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Desksharing, Art des Raumes – Einpersonenbüro, Kombibüro, Großraumbüro, Anordnung und Variabilität der Arbeitsplätze, Fenster und Beleuchtung, …).
    • Möblierung (Position der Möbel im Verhältnis zum Arbeitsplatz und zu Arbeitsaufgaben, Reflexionseigenschaften und Farbgebung, Position der Bildschirme auf dem Arbeitsplatz, …).
    • Voraussetzungen des Gebäudes (Architektur des Gebäudes, Geometrie der Räume, elektrische Anlagen, Verkehrswege, Himmelsrichtung, Nachbarbebauung, …).
  • Bei der Raumplanung berücksichtigen, dass gekennzeichnete Arbeitsmittel (GS, BG-PRÜFZERT) angeschafft werden.

Arbeitsabläufe konzipieren und planen

  • Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben sowie der Festlegung der Verantwortlichkeiten unter anderem beachten:

    • Notwendige Materialien zur Verfügung stellen.
    • Notwendige Arbeitsmittel organisieren.
    • Arbeitsflächenbedarf festlegen (Arbeitsplatz, Verkehrswege, Lagerflächen).
    • Eventuell erforderliche Persönliche Schutzausrüstungen organisieren.
    • Informations- und Kommunikationswege festlegen.
    • Mögliche Überschneidungen von Arbeitsprozessen feststellen und regeln.

    Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG

  • Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben die Anforderungen der Kunden auf die Machbarkeit in Bezug auf den Arbeitsschutz überprüfen.

    Koordination

  • Alle Beteiligten über den Koordinator und dessen Weisungsbefugnis informieren.

    Benutzung von fremden Arbeitsstätten

  • Arbeiten Ihre Beschäftigten in fremden Arbeitsstätten, vorab die Bedingungen und Gefährdungen dieser Arbeitsplätze ermitteln. Mit dem Verantwortlichen der fremden Arbeitsstätte klären, wie man sich gegen eventuelle Gefährdungen schützen kann und wer die Schutzmaßnahmen veranlasst – zum Beispiel Persönliche Schutzausrüstungen, bestimmte Verhaltensweisen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Die Beschäftigten über die notwendigen Schutzmaßnahmen informieren. Umsetzung der Schutzmaßnahmen kontrollieren.

    Bei allen Fragen der Konzeption und Planung bei Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder den Berater der VBG hinzuziehen.

Praxishilfen und Dokumente:

  • Planungshilfe "Arbeitsgestaltung"
  • Bestellung des Koordinators/der Koordinatorin

 

Planungsinstrument AMS-Dienstleister

Prozessschritt 3.1:

Planung der Arbeitsgestaltung
Konzept für die Raumnutzung erstellen und umsetzen (Raumabmessungen, Anordnung der Arbeitsplätze, Flächennutzung, Verkehrswege, Raumklima, Beleuchtung, Lärm).
Arbeitsaufgaben sorgfältig vorbereiten und planen und Verantwortlichkeiten festgelegen.
Beim Einsatz von Fremdfirmen und bei der Zusammenarbeit mit anderen Firmen prüfen, ob ein Koordinator/eine Koordinatorin notwendig ist. Falls ja, Koordinator/in...

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