Behördliche Anordnungen zur Durchsetzung der denkmalrechtlichen Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten oder behördliche Entscheidungen, mit denen beantragte Änderungen an Baudenkmälern abgelehnt werden, sind Verwaltungsakte, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden können. Der gerichtlichen Überprüfung unterliegen dabei sowohl die denkmalrechtlichen Tatbestandsmerkmale der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit als sog. unbestimmte Rechtsbegriffe als auch die Zumutbarkeit der behördlichen Entscheidung für den Denkmaleigentümer in vollem Umfang.

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